planen, bauen, finanzieren
planen, bauen, finanzieren
kaufen, verkaufen, finanzieren
kaufen, verkaufen, finanzieren
mieten, vermieten, Wohnungseigentum
mieten, vermieten, Wohnungseigentum
Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung
Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung
русский русский

Grundlagen der Anwaltsvergütung

Die Vergütung für die Anwaltstätikeit (Gebühren und Auslagen) berechnet sich grundsätzlich nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG). Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem sogenannten Gegenstandswert. Darunter versteht man in der Regel den Wert, um den sich die Parteien streiten. Er lässt sich bei Erteilung des Mandats meist nicht abschließend bestimmen. Dem RVG ist eine Tabelle beigefügt, aus der Sie die entsprechende Gebühr für den jeweiligen Gegenstandswert und die Auslagen entnehmen können (vgl. Anlage 2 zum RVG).

Vergütungsvereinbarung

Da die gesetzliche Vergütung oftmals nicht meine Kosten deckt oder für Sie unangemessen hoch ist, bietet sich in vielen Fällen eine Vergütungsvereinbarung an. Dabei kann eine Vergütung nach Stundensätzen vereinbart werden. Keinesfalls aber dürfen im gerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Gebühren unterschritten werden.

Welche Kosten für meine Tätigkeit anfallen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Gerne berate ich Sie dazu vorab ausführlich, so dass Sie keinerlei Überraschungen erleben. Sollten Sie nur eine Erstberatung wünschen, kostet diese ab € 190,- inkl. Mehrwertsteuer. Eine erste Kontaktaufnahme über das Telefon ist selbstverständlich unverbindlich und kostenlos für Sie.

Kostentragungspflicht

Als Auftraggeber schulden Sie uns stets die Vergütung. Oftmals aber haben Sie einen Erstattungsanspruch gegen Dritte, z.B. Gegner, Rechtsschutzversicherung oder Staatskasse. Dies kann sogar dazu führen, dass Sie wirtschaftlich keinerlei Kosten für Ihren Anwalt tragen müssen. Soweit jedoch eine Honorarvereinbarung getroffen wurde und die sich daraus ergebende Vergütung über die gesetzlichen Gebühren hinaus geht, sind diese überschießenden Kosten nur in Ausnahmefällen von Dritten zu erstatten.

Weitere Informationen rund um die Anwaltsvergütung erhalten Sie gerne von uns oder entnehmen Sie der Infobroschüre "Anwaltsvergütung - Ein kurzer Leitfaden".