Baurecht
Wir unterstützen Sie in Angelegenheiten des privaten und öffentlichen Baurechts.
Das private Baurecht umfasst die Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens unter am Bau beteiligten Privaten und richtetet sich nach dem Zivilrecht. Dabei geht es im Wesentlichen um den Vertragsabschluss mit Bauträgern oder Bauunternehmern sowie um Fragen der Abnahme und Gewährleistung. Wir helfen Ihnen bei der:
Auftragsvergabe und gesamten Durchführung des Bauvorhabens, z. B. auch im Zusammenhang mit Solaranlagen
Gestaltung von Verträgen mit Handwerkern
Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen des Auftragnehmers, z.B. Nachtragsforderungen
Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen des Auftraggebers, z.B. Gewährleistungsrechte
Insolvenz von am Bau Beteiligter
Das öffentliche Baurecht betrifft die Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Charakteristisch dafür ist, dass sich Bürger und Staat gegenübertreten. Hier setzen wir uns für öffentliche Auftraggeber und Privatpersonen ein bei der:
Beratung und Vertretung im Baugenehmigungsverfahren oder bei Aufstellung eines Bebauungsplans
Projektmanagement, d.h. Projektplanung und Projektsteuerung im Städtebau und bei planfeststellungsbedürftigen Vorhaben als juristischer Begleiter und zur ggfs. notwendigen gerichtlichen Durchsetzung des Projekts. Dabei kann das "Projekt" auch in der Abwehr eines Vorhabens liegen.
Beratung und Vertretung von Nachbarn eines Bauvorhabens im Baugenehmigungsverfahren, z.B. wegen Einhaltung von Abstandsflächen oder Erhaltung des Gebietscharakters
Beratung in Angelegenheiten des Bauordnungsrechts und Bauplanungsrechts, Denkmalschutz, Naturschutz- und Wasserrechts
Begleitung bei einem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie städtebaulichen Vertrag wie bei einem Kostenübernahmevertrag und Durchführungsvertrag
Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Veränderungssperren
Beratung zu Wegerechten, Baulasten, Erschließungslasten, Erschließungsbeiträgen, Baugeboten

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