Recht der Immobilienfinanzierung, Bewertung und Absicherung
In Ihren Angelegenheiten der Immobilienfinanzierung, Bewertung und Absicherung unterstützen wir Sie mit der:
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen zu Darlehensverträgen zum Immobilienerwerb, z.B. bei Anbahnung und Abschluss von Darlehensverträgen, Übernahme bestehender Darlehen, Umsteiger-Verträge, Verpfändung des Auflassungsanspruchs, Notarbestätigung für Darlehensauszahlung
Gestaltung von Sicherungsabreden und Bürgschaften
Beratung und Vertretung von gewerblichen Bürgen und Banken
Beratung und Gestaltung zur Gewährung von Grundstückssicherheiten wie Bürgschaften, Grundschuldverträge, Hypotheken, Sicherungsabreden
Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Sicherheiten, wie z. B. Grundschuld, Hypothek
Beratung und Überprüfung von Verkehrswertgutachten, wurden zum Beispiel Drittrechte wie Nießbrauch oder Dauerwohnrecht ordnungsgemäß berücksichtigt oder sind typische Fehler im Sachverständigengutachten enthalten, wie z.B. Nichtbeachtung des Rechts der Verkehrswertbestimmung von Grundstücken, unvollständiger und/oder nicht überprüfter Befundsachverhalt zum Grundstück, Anwendung einer nicht auf den Bewertungsfall passenden Bewertungsmethode oder fehlende Einzelbegründungen für angewendete Werte bei der Durchführung der Begutachtung
Überprüfung und Durchsetzung einer Haftung des Grundstückssachverständigen

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