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mieten, vermieten, Wohnungseigentum
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Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung
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Mietrecht und Pachtrecht

Im Mietrecht und Pachtrecht sind wir Ihnen vor Beginn, während und nach Beendigung des Mietverhältnisses/Pachtverhältnisses behilflich.

Dies können wir beispielsweise für Sie vor Beginn des Mietverhältnisses/Pachtverhältnisses tun:

  • Beratung zu notwendigen Vorüberlegungen im Zusammenhang mit der Eingehung eines Mietverhältnisses/Pachtverhältnisses, z.B. Festlegung des Verhandlungsspielraums, Regelungen zur Mieterhöhung, Verwendung von AGB-Klauseln, für Sie günstige Zusatzvereinbarungen, Einzelmieter oder mehrere Mieter, z.B. Wohngemeinschaft (WG), Zweckentfremdung von Wohnraum, was ist bei Solaranlagen zu beachten

  • Beratung und Vertretung zum Abschluss von privaten und gewerblichen Mietverträgen/Pachtverträgen, z.B. inhaltliche Umsetzung des Verhandlungsergebnisses

  • Beratung und Vertretung in Angelegenheiten mit einem Maklervertrag, z.B. Anspruch auf Zahlung der Provision

  • Beratung zur Vermeidung vorvertraglicher Pflichtverletzungen sowie deren Durchsetzung und Abwehr, z.B. Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, vorvertragliche Auskunftspflichten, Nichtüberlassung der Mietsache

Während des Mietverhältnisses/Pachtverhältnisses stehen wir Ihnen zur Seite beispielsweise mit der:

  • Beratung und Vertretung zur Änderung und Ergänzung von Mietverträgen/Pachtverträgen für Gewerbe und Wohnraum, z.B. Mieterhöhung, Wechsel in der Person des Vermieters/Verpächters bzw. Mieters/Pächters, Tod des Mieters, Verlängerung befristeter Verträge

  • Beratung zu den Aufklärungspflichten, Treupflichten und Fürsorgepflichten des Vermieters/Verpächters, z.B. Wegfall des Eigenbedarfs, Konkurrenzschutzpflicht, Reinigungs- und Verkehrssicherungspflichten

  • Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsrechten, z.B. Mietminderung, Mängelbeseitigung, Aufwendungsersatz bei Selbstbeseitigung durch den Mieter/Pächter

  • Umsetzung und Durchsetzung einzelner mietvertraglicher/pachtvertraglicher Ansprüche, z.B. Zahlungsverzug des Mieters/Pächters, Betriebskostenabrechnung, Heizkostenabrechnung, Bändigung eines querulatorischen Mieters/Pächters bzw. Vermieters/Verpächters

  • Beratung zu rechtlichen Fragen die Erhaltung der Mietsache/Pachtsache betreffend, z.B. Energiepass, Erhaltungspflicht des Vermieters/Verpächters, Modernisierung, Schönheitsreparaturen

  • Beratung zu und Abwehr von Vertragsverletzungen vor und während der Mietzeit/Pachtzeit

  • Beratung zur Beendigung des Vertragsverhältnisses, insb. Modalitäten der Beendigung wie Kündigung, Rücktritt, Anfechtung, Fristablauf, Bedingungseintritt, Mietaufhebungsvertrag, Räumung und Herausgabe der Mietsache

  • Abwehr und Durchsetzung einer Räumungsklage

  • Beratung und Vertretung des Vermieters/Verpächters bzw. Mieters/Pächters in der Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung der Mietsache

  • Beratung und Vertretung des Vermieters/Verpächters bzw. Mieters/Pächters bei Insolvenz seines Vertragspartners

Nach beendetem Mietverhältnis/Pachtverhältnis begleiten wir Sie beispielsweise mit der:

  • Beratung und Vertretung bei Abwicklung beendeter Vertragsverhältnisse, z.B. taktische Überlegungen zur Durchsetzung und Abwehr eines Räumungstitels, Vorgehen bei verschwundenem Mieter/Pächter