Mietrecht und Pachtrecht
Im Mietrecht und Pachtrecht sind wir Ihnen vor Beginn, während und nach Beendigung des Mietverhältnisses/Pachtverhältnisses behilflich.
Dies können wir beispielsweise für Sie vor Beginn des Mietverhältnisses/Pachtverhältnisses tun:
Beratung zu notwendigen Vorüberlegungen im Zusammenhang mit der Eingehung eines Mietverhältnisses/Pachtverhältnisses, z.B. Festlegung des Verhandlungsspielraums, Regelungen zur Mieterhöhung, Verwendung von AGB-Klauseln, für Sie günstige Zusatzvereinbarungen, Einzelmieter oder mehrere Mieter, z.B. Wohngemeinschaft (WG), Zweckentfremdung von Wohnraum, was ist bei Solaranlagen zu beachten
Beratung und Vertretung zum Abschluss von privaten und gewerblichen Mietverträgen/Pachtverträgen, z.B. inhaltliche Umsetzung des Verhandlungsergebnisses
Beratung und Vertretung in Angelegenheiten mit einem Maklervertrag, z.B. Anspruch auf Zahlung der Provision
Beratung zur Vermeidung vorvertraglicher Pflichtverletzungen sowie deren Durchsetzung und Abwehr, z.B. Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, vorvertragliche Auskunftspflichten, Nichtüberlassung der Mietsache
Während des Mietverhältnisses/Pachtverhältnisses stehen wir Ihnen zur Seite beispielsweise mit der:
Beratung und Vertretung zur Änderung und Ergänzung von Mietverträgen/Pachtverträgen für Gewerbe und Wohnraum, z.B. Mieterhöhung, Wechsel in der Person des Vermieters/Verpächters bzw. Mieters/Pächters, Tod des Mieters, Verlängerung befristeter Verträge
Beratung zu den Aufklärungspflichten, Treupflichten und Fürsorgepflichten des Vermieters/Verpächters, z.B. Wegfall des Eigenbedarfs, Konkurrenzschutzpflicht, Reinigungs- und Verkehrssicherungspflichten
Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsrechten, z.B. Mietminderung, Mängelbeseitigung, Aufwendungsersatz bei Selbstbeseitigung durch den Mieter/Pächter
Umsetzung und Durchsetzung einzelner mietvertraglicher/pachtvertraglicher Ansprüche, z.B. Zahlungsverzug des Mieters/Pächters, Betriebskostenabrechnung, Heizkostenabrechnung, Bändigung eines querulatorischen Mieters/Pächters bzw. Vermieters/Verpächters
Beratung zu rechtlichen Fragen die Erhaltung der Mietsache/Pachtsache betreffend, z.B. Energiepass, Erhaltungspflicht des Vermieters/Verpächters, Modernisierung, Schönheitsreparaturen
Beratung zu und Abwehr von Vertragsverletzungen vor und während der Mietzeit/Pachtzeit
Beratung zur Beendigung des Vertragsverhältnisses, insb. Modalitäten der Beendigung wie Kündigung, Rücktritt, Anfechtung, Fristablauf, Bedingungseintritt, Mietaufhebungsvertrag, Räumung und Herausgabe der Mietsache
Abwehr und Durchsetzung einer Räumungsklage
Beratung und Vertretung des Vermieters/Verpächters bzw. Mieters/Pächters in der Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung der Mietsache
Beratung und Vertretung des Vermieters/Verpächters bzw. Mieters/Pächters bei Insolvenz seines Vertragspartners
Nach beendetem Mietverhältnis/Pachtverhältnis begleiten wir Sie beispielsweise mit der:
Beratung und Vertretung bei Abwicklung beendeter Vertragsverhältnisse, z.B. taktische Überlegungen zur Durchsetzung und Abwehr eines Räumungstitels, Vorgehen bei verschwundenem Mieter/Pächter

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