Zwangsversteigerung
In der Zwangsversteigerung wird die Immobilie des Schuldners durch privatrechtsgestaltenden Hoheitsakt an einen Dritten (Erwerber) veräußert. Aus dem Erlös werden dann seine Schulden getilgt.
Eine besondere Art dabei ist die Teilungsversteigerung. Sie dient der Vorbereitung der Aufhebung einer Gemeinschaft an einer Immobilie z.B. einer Erbengemeinschaft, BGB-Gesellschaft, eheliche Gütergemeinschaft oder Bruchteilsgemeinschaft.
Für Sie als Gläubiger, Schuldner oder Bieter, können wir tätig werden z.B. als Berater zur erfolgreichen Ersteigerung oder zur Durchsetzung oder Verhinderung einer Zwangsversteigerung, (s. 6 Schritte zum Ersteigerungserfolg).
Ihr Nutzen beim Erwerb in der Zwangsversteigerung:
Notarkosten entfallen - mit dem Zuschlag sind Sie Eigentümer
Maklerprovision entfällt - das Amtsgericht stellt die Gutachten
Meistgebot liegt oft weit unter Verkehrswert - unter Umständen unter 50%
Tipps vom Profi - bewahren Sie vor Fehlern

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